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Häusliche Pflege + 24h-Betreuung gemäß SGB XI in Marl Zentrum

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Wir können auch mit den Kassen abrechnen!

Nutzen Sie mit uns die Inanspruchnahme der vollen Kassenleistungen aus, um Ihre monatliche Eigenleistung zu reduzieren, denn wir können alle SGB XI-Leistungen direkt mit der Pflegekasse (siehe unsere IK-Nummer im Impressum) abrechnen.

Wir informieren Sie ausführlich über alle Möglichkeiten, damit Sie nicht übereilt aus Unwissenheit und evtl. aus Kostengründen einem Billigangebot den Vorrang geben.

Sie werden schnell feststellen, dass wir als deutsches Unternehmen gesetzlich vollkommen legal in Deutschland agieren, mehr Leistung anbieten und dennoch günstiger sind.

 

Wir sind für Sie PERSÖNLICH, JEDERZEIT und SOFORT da - egal wo!

Wir schaffen bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und notwendigen pflegerischen Alltagshilfen SOFORTIGE und UMFASSENDE Entlastung, ob für 24h-Tag-und-Nacht oder individuell nach Ihren zeitlichen Wünschen.

 

Rechtliche Sicherheit für Sie und uns

Die careful-service GmbH ist in Marl in Deutschland ansässig und ist keine vermittelnde Agentur, die in der Häuslichen Pflege + 24h-Betreuung entsendete oder freiberufliche osteuropäische Betreuungskräfte anbietet.

Wir stellen osteuropäische Betreuungskräfte als eigene Mitarbeiter ein, die alle deutsche Arbeitsverträge erhalten. Somit können wir Ihnen garantieren, dass ALLE gesetzlichen Abgaben ordnungsgemäß in Deutschland abgeführt werden.

Unsere Betreuungskräfte führen bei Ihnen täglich einen Arbeitsstundennachweis, der am Monatsende belegt, dass wir die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes einhalten. Geleistete Überstunden werden über ein Jahresarbeitszeitkonto abgerechnet.

Sie uns wir erarbeiten gemeinsam einen Wochenarbeitszeitplan, der die täglichen Betreuungsleistungen pro Tag zeitlich festlegt. Dieser wird regelmäßig von Ihnen uns überwacht und ggfls. umgehend aktualisiert. Die Betreuungskraft erhält anschließend ausdrücklich nur durch uns die Weisung über die erforderlichen Betreuungsleistungen.

Unser Betreuungsvertrag wurde von einer renommierten Anwaltskanzlei nach deutschem und europäisches Arbeitsrecht sowie gleichermaßen geltende EU-Richtlinien erstellt und alle Mitarbeiter wurden intensiv arbeitsrechtlich belehrt.

 

Unsere transparente Preiskalkulation in der 24h-Betreuung

Basis: Bruttostundenlohn 8,52 €  X  monatl. 192 Arbeitsstunden*

= 1.173,08 €  Betreuungskraft Nettolohn

+    320,05 €  gesetzl. SV-Abgaben

+    141,87 €  gesetzl. Lohnsteuer-Abgaben

= 1.635,00 €  Betreuungskraft Bruttolohn*

+    302,86 €  gesetzl. Arbeitgeber-SV-Abgaben

= 1.937,86 €  Arbeitgeber Bruttolohn

+    162,98 €  Verwaltungskosten für bestmöglichen Service

= 2.100,84 €  Betreuungskosten Netto

+    399,16 €  gesetzl. 19% MwSt. (Betreuungsdienstleistungen)

= 2.500,00 €  Ihre monatl. Betreuungskosten Brutto

 

Monatlich abziehbare SGB XI-Sachleistungen für die häusliche Pflege + 24h-Betreuung, die wir für Sie abrechnen können.

 

Stand: Juli 2015

Pflegestufe 0 - ohne Demenz  |  Pflegestufe 0 - mit Demenz

keine Kassenleistung                   - 231,00 € Kassenleistung

= 2.500,00 € Eigenleistung          = 2.269,00 € Eigenleistung

 

Pflegestufe I - ohne Demenz  |  Pflegestufe I - mit Demenz

- 468,00 € Kassenleistung         - 689,00 € Kassenleistung

= 2.032,00 € Eigenleistung         = 1.811,00 € Eigenleistung

 

Pflegestufe II - ohne Demenz  |  Pflegestufe II - mit Demenz

- 1.144,00 € Kassenleistung       - 1.298,00 € Kassenleistung

= 1.356,00 € Eigenleistung         = 1.202,00 € Eigenleistung

 

Pflegestufe III - ohne/mit Demenz

- 1.612,00 € Kassenleistung

= 888,00 € Eigenleistung

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (eingeschränkte Alltagskompetenz) - Pflegestufe 0, I, II, III

Gültig für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz - das sind vor allem an Demenz erkrankte Patienten.

Die Kassenleistung bis zu 104 € bzw. 208 € monatlich reduziert zusätzlich Ihre monatliche Eigenleistung.

 

Neu - Pflegestufe I, II, III

Pflegebedürftige, die nicht in ihrer Alltagskompetenz, sondern nur körperlich eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Die Kassenleistung bis zu 104 € monatlich reduziert zusätzlich Ihre monatliche Eigenleistung.

 

Verhinderungspflege § 39 SGB XI - Pflegestufe  I, II, III

Seit dem 01. Januar 2015 kann die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.612 € übernommen werden. Ergänzend können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrages (bis 806 €) für die häusliche Verhinderungspflege genutzt werden.  Somit kann die Pflegekasse insgesamt bis zu 2.418 € für Verhinderungspflege übernehmen. Das Pflegegeld wird in dem Fall nur bis zu vier Wochen weiter gezahlt.

Die Kassenleistung für die Verhinderungspflege reduziert zusätzlich Ihre monatliche Eigenleistung.

 

Umwidmungsleistungen

Seit dem 01. Januar 2015 kann ein Teil der Pflegesachleistung auch für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungs-leistungen verwendet werden, wenn der jeweilige Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurde.  Bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge können „umgewidmet“ werden.

Auch hier können Kassenleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Zusätzlich wird auch die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten (Eigenleistung) von pauschal 4.000,00 € pro Kalenderjahr (Einkommensteuererklärung) für zusätzliche Entlastung sorgen. Wie viel das aber in Ihrem Fall sein kann, sagt Ihnen gerne Ihr Steuerberater!

Die steuerliche Absetzbarkeit reduziert zusätzlich Ihre monatliche Eigenleistung.

 

Betreuung ist SEHR persönlich

Deshalb bevorzugen wir ausschließlich das persönliche Gespräch mit Ihnen in Ihrem häuslichen Umfeld oder im Bedarfsfall bereits im Krankenhaus.

Unsere ausgesuchten ausländischen Mitarbeiter haben alle gute Deutschkenntnisse und betreuen bereits jahrelang mit sozialem Engagement und viel Liebe zum Beruf hilfebedürftige Menschen in privaten Haushalten in Deutschland.

 

Ihr Vorteil - unsere Servicequalität

Wir kümmern uns regelmäßig persönlich bei Ihnen vor Ort, um Ihre Zufriedenheit und die unserer Mitarbeiter. Evtl. Wünsche bzw. Änderungen werden umgehend in der Wochenplanung berücksichtigt.

 

Immer erreichbar

Für alle Fragen und eventuellen Problemen ist zusätzlich unser 24h-Hotline-Service und Ihr persönlicher Kundenbetreuer JEDERZEIT für Sie und unsere Mitarbeiter erreichbar!

 

Alles aus einer Hand

Mit unseren Partnern organisieren wir für Sie einfach alles - von der Pflegevorsorge, über die Hilfe beim gesamten Schriftwechsel mit den Kassen bis hin zur kompletten Patientennachsorge inkl. barrierefreie Umbaumaßnahmen sowie Beratungshilfe für die Bewältigen aller Kosten.

 

Das gesamte careful-Team freut sich darauf, auch Ihnen helfen zu dürfen!

 

*****

 

IMPRESSUM gemäß § 5 TMG

careful-service GmbH
Erper Feld 1
45768 Marl
Geschäftsführer Frank Kicha

Verwaltungsleitung Renate Peters

Pflegedienstleitung Dorota Robers

 

Kontakt

Info-Telefon 0 23 65 / 8 56 - 75 93
montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Telefax 0 23 65 / 8 56 - 80 67

 

Handelsregistereintragung
Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 12638

USt-ID-Nr. gem. § 27a UStG
Bundeszentralamt für Steuern - DE295933050

Betriebshaftpflichtversicherung
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1, 50969 Köln

 

ARGE-IK, St. Augustin

Institutionskennzeichen (IK) - 460501346

 

Meldung nach §18 ÖGDG NRW (DVMeld-ÖGDG-NRW)

Ambulanter Pflegedienst "careful-service GmbH"

 

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise verwendet.

 

Bild-/Video-Nachweis:
1. Kauf-Bilder © fotolia-DOT-com;  2. Video © Frank Kicha


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